Information für pflegende Angehörige
Pflegebedürftige haben Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder ihm eine selbständigere Lebensführung ermöglichen. Hierzu zählen auch sogenannte Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Voraussetzung ist, dass die Pflege im häuslichen Umfeld erfolgt.
Die Aufwendungen der Pflegekassen für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel dürfen monatlich den Betrag von 31 Euro (ab 01.01.2015 40 Euro) nicht übersteigen und sind aus einem fetsgelegten Katalog auszuwählen.
Für den Bezug von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch ist keine ärztliche Verordnung (Rezept) nötig. Es wird lediglich ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse gestellt. Die Formalitäten übernehmen wir. Sie bestimmen welche Hilfsmittel (aus der Produktliste) benötigt werden. In der Regel erfolgt die Genehmigung zügig. Sie können dann bei Bedarf monatlich die benötigten Produkte bis zum Betrag von 31,- EUR direkt bei uns abholen.
Produktliste der zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel
- Saugende Bettschutzeinlagen –Einmalgebrauch
- Fingerlinge
- Einmalhandschuhe
- Mundschutz
- Schutzschürzen – Einmalgebrauch
- Schutzschürzen – wiederverwendbar
- Händedesinfektionsmittel
- Flächendesinfektionsmittel